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Abmeldung beim Strassenverkehrsamt

Führerwechsel

Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zu verkaufen, es zu ersetzen oder zu entsorgen, ist es unerlässlich, den Original-Fahrzeugausweis beim entsprechenden Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zu annullieren. Dieser Schritt ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Fahrzeugausweis nicht mehr gültig ist und somit keine Verbindung mehr zu Ihnen als bisherigem Halter besteht.

Die Annullierung des Fahrzeugausweises erfolgt in der Regel persönlich am Schalter des Strassenverkehrsamts oder kann gegebenenfalls auch postalisch erfolgen, wobei die genauen Modalitäten je nach den Bestimmungen des jeweiligen Kantons variieren können. Es ist ratsam, sich im Voraus über die genauen Anforderungen und Prozesse bei Ihrem örtlichen Strassenverkehrsamt zu informieren.

Nach erfolgreicher Annullierung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung oder einen annullierten Fahrzeugausweis zurück. Dieser Schritt ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig, um mögliche rechtliche und administrative Verbindungen zu dem Fahrzeug zu beenden, insbesondere wenn es in neue Hände übergeht oder entsorgt wird.

Auto mit Wechselnummernschildern

Die Annullation von Wechselnummern führt zu einer Benachrichtigung an Ihre Versicherung. Dies könnte zu einer potenziellen Anpassung der Prämie führen, insbesondere wenn Sie nun nur noch ein Fahrzeug mit geringerem Hubraum besitzen.

Auto mit normalen Nummernschildern

Ihre Versicherung wird erst benachrichtigt, wenn Sie die Autonummern hinterlegt oder zurückgegeben haben, sofern es sich um gewöhnliche Kontrollschilder handelt.

Annullierung Fahrzeugausweis

Ihren annullierten Fahrzeugausweis erhalten Sie entweder per Post oder können ihn direkt am Schalter abholen. Im Falle eines Fahrzeugverkaufs müssen Sie den Fahrzeugausweis dem neuen Halter übergeben. Ein eventuell anstehender Termin für die Fahrzeugprüfung wird automatisch storniert und nicht in Rechnung gestellt, sofern die Annullierung rechtzeitig erfolgt (mindestens 4 Arbeitstage vor dem Termin). Die Annullierung kann auch an einer Hauptpoststelle durchgeführt werden.

Deponierung der Kontrollschilder

Bei der Abmeldung Ihres Fahrzeugs und der Rückgabe der Kennzeichen haben Sie die Wahl zwischen zwei Optionen: der Vernichtung oder der Deponierung der Kennzeichen. Falls Sie die Kennzeichen nicht mehr benötigen, besteht die Möglichkeit, diese kostenlos vernichten zu lassen. Andererseits können Sie gegen eine Gebühr von 40 Franken (variiert je nach Kanton) die Kennzeichen für ein Jahr deponieren lassen, wenn Sie beabsichtigen, sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederzuverwenden.

Falls innerhalb von 14 Tagen kein neues Fahrzeug eingelöst wird, haben Sie die Möglichkeit, die Nummernschilder vorübergehend zu Hause aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie die Schilder dem Strassenverkehrsamt zurückgeben. Mit dem Deponierungsdatum wird automatisch eine Meldung an Ihre Versicherung erstellt, und es erfolgt eine Abrechnung der Verkehrsabgaben.

 

Kosten

Die Kosten für die Annullation der Kontrollschilder variieren je nach Kanton, und in einigen Regionen ist diese sogar kostenfrei. Bitte informieren Sie sich direkt beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons, um detaillierte Informationen zu erhalten: Liste aller Strassenverkehrsämter Schweiz und Liechtenstein

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